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80799 München
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KOSTEN & ABRECHNUNG
Private Krankenversicherungen/Beihilfe
Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei Vorliegen einer entsprechenden medizinischen Indikation in der Regel von den privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe übernommen, sofern Sie dies nicht im Versicherungsvertrag ausgeschlossen haben.
Der Umfang der Versicherungsleistungen unterscheidet sich von Versicherung zu Versicherung bzw. hängt von dem von Ihnen abgeschlossenen Versicherungsvertrag ab. Bitte klären Sie dies in einem Telefonat mit Ihrer privaten Krankenversicherung vor Therapiebeginn ab.
Das Erstgespräch und drei oder vier weitere Sitzungen (probatorische Sitzungen oder auch Vorgespräche genannt) werden in der Regel ohne vorherige Bewilligung erstattet. Sollten Sie sich dann für eine Psychotherapie bei mir entscheiden, erstelle ich gegebenenfalls den Therapieantrag entsprechend den Regelungen Ihrer privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe. Der Antrag muss danach durch den Gutachter Ihrer privaten Krankenversicherung/Beihilfe bewilligt werden.
Bei Unklarheiten bin ich Ihnen gerne behilflich.
Selbstzahler
Wenn Sie die Therapie selbst bezahlen wollen, spielen Versicherungsformalitäten für Sie keine Rolle.
Falls keine medizinische Indikation für eine Psychotherapie vorliegt, können die Kosten nicht über Ihre Krankenversicherung abgerechnet werden. In diesem Fall müssen die Kosten von Ihnen selbst getragen werden.
Gesetzliche Krankenkassen
Ich führe eine reine Privatpraxis, daher ist eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich.
Sollten Sie gesetzlich krankenversichert sein und als Selbstzahlerin oder Selbstzahler eine Therapie aufnehmen wollen, so ist das selbstverständlich jederzeit möglich.
Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).