Private Krankenversicherungen
Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation in der Regel von den privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe übernommen, sofern Sie dies nicht im Versicherungsvertrag ausgeschlossen haben.

Der Umfang der Versicherungsleistungen unterscheidet sich von Versicherung zu Versicherung bzw. hängt von dem von Ihnen abgeschlossenen Versicherungsvertrag ab. Bitte klären Sie dies in einem Telefonat mit Ihrer privaten Krankenversicherung vor Therapiebeginn ab.

Das Erstgespräch und vier weitere Sitzungen (probatorische Sitzungen oder auch Vorgespräche genannt) werden in der Regel ohne vorherige Bewilligung erstattet. Sollten Sie sich dann für eine Psychotherapie bei mir entscheiden, erstelle ich gegebenenfalls den Therapieantrag entsprechend den Regelungen Ihrer privaten Krankenversicherung. Der Antrag muss danach durch den Gutacher Ihrer privaten Krankenversicherung bewilligt werden.

Bei Unklarheiten bin ich Ihnen sehr gerne behilflich.

Selbstzahler
Wenn Sie die Therapie selbst bezahlen wollen, spielen versicherungstechnische Formalitäten für Sie keine Rolle

Falls keine medizinische Indikation für eine Psychotherapie vorliegt, können die Kosten nicht über Ihre Krankenversicherung abgerechnet werden. In diesem Fall müssen die Kosten von Ihnen selbst getragen werden.

Gesetzliche Krankenkassen
Ich führe eine reine Privatpraxis, daher ist eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich.

In begründeten Ausnahmefällen besteht im sogenannten Kostenerstattungsverfahren die Möglichkeit der Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse. Hierbei handelt es sich jedoch immer um Einzelfallentscheidungen der Krankenkassen. Sie müssen dabei nachweisen können, dass Sie in zumutbarer Wartezeit und Entfernung keinen freien Therapieplatz bei einem ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung gefunden haben. Bei weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse oder auch an mich. Ich berate Sie in diesem Fall gerne.

Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).